Es war ein langer politischer Kampf bis zur vollständigen Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruches im schweizerischen Gesetz.
Seit dem 1. Oktober 2002 ist der Schwangerschaftsabbruch, auch Abtreibung genannt, (Fremdwörter: Abort, Abruptio oder Interruptio) bis zur 12. Schwangerschaftswoche in der Schweiz zugelassen. Dies nach einer Volksabstimmung, bei der die so genannte Fristenlösung eine Zustimmung von 72,2 Prozent der Stimmbürger fand. Artikel 118 bis 120 des Strafgesetzbuches regeln den Schwangerschaftsabbruch.
Die Kosten des Schwangerschaftsabbruchs wird von der Krankenkasse übernommen.
Bis zur 12. Schwangerschaftswoche wird die Entscheidung über den Schwangerschaftsabbruch der Frau überlassen. Die Frau muss dabei schriftlich eine Notlage geltend machen. Zudem muss der Arzt oder die Ärztin ein eingehendes Gespräch führen und die Frau beraten.
In den seltenen Fällen, bei welchen die Schwangerschaft länger als 12 Wochen dauert (Spätabort), muss der operierende Arzt nach eingehender Besprechung mit der betroffenen Frau und nach Rücksprache mit den zuweisenden Fachstellen den Entscheid zum Schwangerschaftsabbruch fällen.
Wir bieten, wenn dies erwünscht ist, immer auch ein Gespräch bei kompetenten und von uns unabhängigen Fachleuten an, um die Entscheidung zum Schwangerschafts-Abbruch nochmals zu besprechen.
Bei der Medikamentösen Abtreibung nimmt die Frau am Tag 1 das Medikament Mifegyne®, das die Wirkung des Schwangerschaftshormones Progesteron blockiert. Die Schwangerschaft stirbt dadurch ab. Zwei Tage später bekommt die Frau ein Medikament (Cytotec®), welches die Ausstossung der abgestorbenen Schwangerschaft auslöst. Diese Methode kann in der Schweiz bis zum Ende der 7. Schwangerschaftswoche (das heisst bis 49 Tage nach dem ersten Tag der letzten Menstruation) durchgeführt werden. Ausnahmsweise kann diese Frist auch verlängert werden.
Dabei wird die Schwangerschaft mit Vakuum abgesaugt. Es ist ein Eingriff, der sowohl in örtlicher Betäubung (Lokalanästhesie, Parazervikalblock), als auch in einer kurzen Narkose (Lokaanästhesie in Kombination mit Dormicum®) durchgeführt werden kann. Diese Methode kann bis zur 12. Woche und auch noch später angewandt werden.
Die Wahl der Methode besprechen wir mit der Frau, die einen Abbruch wünscht, anlässlich einer ersten Konsultation.
Hier lernen wir uns gegenseitig etwas kennen, besprechen die Situation falls erwünscht auch zusammen mit dem Partner-und finden zusammen heraus, welche Methode in dieser speziellen Lage die Beste ist. Danach erfolgt eine gynäkologische Untersuchung um eine andere gynäkologische Erkrankung auszuschliessen. Mit einer Ultraschalluntersuchung wird die Lage und Grösse der Schwangerschaft festgestellt.
Wir erklären die gewählte Methode noch einmal genau und besprechen die möglichen Komplikationen.
Wir beraten Sie auch in der Frage der Schwangerschaftsverhütung für die Zukunft.
Wir sind in der Lage, die Beratung vor dem Eingriff und die medikamentöse und die chirurgische Methode kompetent, erfahren und mit den nötigen technischen Einrichtungen medizinisch gut überwacht durchzuführen.
Dr. B. Maggi und Dr. D. Oertle führen den chirurgischen und medikamentösen Schwangerschaftsabbruch seit 1980 (bzw.1999) durch.
Für die postoperative Überwachung haben wir einen angenehmen Ruheraum, wo Sie sich vom Eingriff erholen können.
Unsere Praxisassistentinnen sind geschult, sehr erfahren und gewähren eine menschlich einfühlsame und medizinisch kompetente Begleitung